Wo trage ich Fahrtkosten in der Steuererklärung ein
Wenn Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung vorbereiten, ist eine der häufig gestellten Fragen, wie und wo man Fahrtkosten richtig angibt. Diese Kosten können einen erheblichen Teil Ihrer Ausgaben ausmachen, insbesondere wenn Sie täglich zur Arbeit fahren. Daher ist es wichtig zu wissen, wo genau diese in der Einkommensteuererklärung einzutragen sind, um mögliche Steuervorteile voll auszuschöpfen.
70% Benutzer bewerten den Artikel als hilfreich
Eintragung der Fahrtkosten in die Steuererklärung
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, können in der Steuererklärung angegeben werden, um Ihre Steuerlast zu verringern. Hier ist eine detaillierte Anleitung, wie Sie vorgehen sollten:
Arbeitsweg und Pendlerpauschale
- Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit): Der Großteil Ihrer Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit fällt unter die Pendlerpauschale. Diese tragen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Konkret finden Sie das entsprechende Feld unter den Werbungskosten.
- Feld 31: In diesem Feld geben Sie die Entfernungskilometer an, die Sie an Arbeitstagen zurücklegen. Berechnen Sie dazu die einfache Strecke zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte.
- Feld 32: Hier tragen Sie die Anzahl der Arbeitstage ein, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.
Besondere Fahrten
- Zweitwohnsitz oder Familienheimfahrten: Wenn Sie einen Zweitwohnsitz wegen Ihrer Arbeit haben, können Sie zusätzliche Fahrten zu Ihrem Hauptwohnsitz als Werbungskosten angeben. Diese Kosten tragen Sie ebenfalls in der Anlage N ein.
- Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten: Fahrtkosten, die während Dienstreisen oder anderen beruflichen Auswärtstätigkeiten entstehen, werden auch in der Anlage N erfasst, jedoch in einem separaten Abschnitt für Reisekosten.
Tipps zur Optimierung Ihrer Fahrtkostenabrechnung
Um aus Ihren Fahrtkosten den größtmöglichen steuerlichen Vorteil zu ziehen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Halten Sie alle Belege und Fahrtenbücher sorgfältig fest.
- Berechnen Sie die Pendlerpauschale genau. Ab dem ersten Kilometer können Sie für 2022 0,30 € pro Kilometer geltend machen. Ab 2024 steigt dieser Betrag auf 0,38 €.
- Vergessen Sie nicht, zusätzliche Kosten wie Parkgebühren oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel anzugeben, sofern diese nicht bereits anderweitig abgedeckt sind.
Indem Sie Ihre Fahrtkosten korrekt in Ihrer Steuererklärung eintragen, können Sie Ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Achten Sie darauf, alle relevanten Daten präzise und vollständig anzugeben, um den maximal möglichen Steuervorteil zu erzielen.