Muss ich GEZ für meine Zweitwohnung zahlen
Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland stellen sich die Frage, ob für die Zweitwohnung ebenfalls der GEZ-Beitrag, offiziell Beitrag zum Rundfunkbeitrag, entrichtet werden muss. Diese Frage tritt besonders dann auf, wenn man neben dem Hauptwohnsitz noch eine zusätzliche Wohnung unterhält, sei es aus beruflichen Gründen oder für das Studium.
70% Benutzer bewerten den Artikel als hilfreich
Muss ich GEZ für meine Zweitwohnung zahlen?
Die kurze Antwort lautet: Ja, für jede Wohnung muss in Deutschland der GEZ-Beitrag, also der Rundfunkbeitrag, gezahlt werden. Das betrifft nicht nur den Hauptwohnsitz, sondern auch jede weiterhin unterhaltene Zweitwohnung. Es gibt jedoch Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung des Beitrags zu beantragen.
Was gilt als Zweitwohnung im Sinne des Rundfunkbeitrags?
Im Kontext der GEZ-Beitragspflicht wird jede zusätzlich zum Hauptwohnsitz bewohnte Immobilie als Zweitwohnung angesehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nutzung aus beruflichen Gründen, für das Studium oder aus privaten Beweggründen erfolgt. Entscheidend ist die tatsächliche Möglichkeit einer Nutzung der Wohnung.
Kann ich mich von der Beitragspflicht für die Zweitwohnung befreien lassen?
Es gibt mehrere Gründe, die zu einer Befreiung von der Beitragspflicht für die Zweitwohnung führen können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Empfang von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe ohne Zuschlag für die Unterkunftskosten
- Vorliegen eines Härtefalls, z. B. bei geringem Einkommen
- Schwerbehinderung mit entsprechenden Merkzeichen
Eine Befreiung muss mit den entsprechenden Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.
Wie beantrage ich eine Befreiung oder Ermäßigung?
Um eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen, müssen Sie sich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wenden. Das erforderliche Antragsformular kann online auf der Website des Beitragsservice heruntergeladen werden. Dem Antrag müssen zwingend die erforderlichen Nachweise beigefügt werden, beispielsweise ein BAföG-Bescheid.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag und Zweitwohnungen erhalten Sie direkt auf der Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dort finden Sie nicht nur die Antragsformulare, sondern auch umfassende FAQ, die weitere Fragen klären können.